Raupach & Wollert-Elmendorff

Medizinrecht

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Raupach & Wollert-Elmendorff
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 2007-2010
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Medizinrecht

Gesellschafts- und Vertragsrecht

Wir beraten unterschiedlichste Mandanten in Fragen des Medizinrechts sowie im Recht des Gesundheitswesens. Ein Schwerpunkt unserer Praxis liegt in vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Auf diesem Gebiet verfügen wir über weit reichende Erfahrungen in der rechtlichen Strukturierung und Umstrukturierung von Leistungserbringern (Kliniken, Arztpraxen, Apotheken) sowie in Fragen von Kooperationen im Gesundheitswesen, insbesondere auch hinsichtlich der neuen Kooperationsformen der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und der - gegebenenfalls standortübergreifenden - Teilgemeinschaftspraxen. Hierbei kommt uns unsere anerkannt hohe Expertise im gesellschaftsrechtlichen Bereich zugute, ohne dass allerdings berufsrechtliche oder sozialrechtliche Fragen vernachlässigt werden. Weiterhin umfasst unsere Beratungstätigkeit Fragen der Unternehmensnachfolge (z.B. Praxisübertragungen und -übernahmen), wobei wir neben gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Beratung auch steuerrechtliche Beratung leisten.

Pharma- und Medizinprodukterecht

In den Bereichen des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts betreuen wir Produzenten, Groß- und Einzelhändler sowie Apotheken von Fragen der Zulassung bis hin zu allen relevanten Aspekten des Vertriebs unter Einschluss benachbarter sozial- und apothekenrechtlicher Problemstellungen. Ebenso beraten wir in- und ausländische Pharmaunternehmen beim Eintritt in den deutschen Arzneimittelmarkt sowie bei Fragen der Strukturierung ihrer Gesellschaften.

Vergütungsfragen

Auf dem Gebiet der Vergütung medizinischer Leistungen vertreten wir unsere Mandanten in sozial- und/oder privatrechtlichen Angelegenheiten der Leistungsabrechnung und verfügen über eine breite Erfahrung auch in Fragen der grundsätzlichen Gestaltung/Rechtmäßigkeit der medizinischen Vergütungssysteme. Ferner unterstützen wir unsere Mandantschaft in möglichen disziplinar- und strafrechtlichen Verfahren, die sich oftmals als Konsequenz aus Vergütungsstreitigkeiten ergeben.

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