Schwerpunkt unserer kapitalmarktrechtlichen Praxis ist die Beratung von Emittenten und Underwriters bei börslichen und außerbörslichen sowie inländischen und grenzüberschreitenden Angeboten von Wertpapieren, sei es als Equity- oder Debt Offering. Hierzu zählen die Erstellung des entsprechenden Verkaufsprospekts und seine Zulassung bei der zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörde, dessen Veröffentlichung sowie die anschließende rechtliche Begleitung der Emission der Wertpapiere.
Unseren in Deutschland gelisteten Mandanten stehen wir auch bei dem Gang an andere Kapitalmärkte zur Seite, wie beispielsweise bei der Ausgabe von American Depositary Receipts (ADRs) in den USA. Darüber hinaus beraten wir hinsichtlich aller regulatorischen Rechte und Pflichten, die sich aus deutschem, europäischem und internationalem Kapitalmarktrecht für unsere Mandanten ergeben, wie z.B. Ad-hoc-Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Übernahmeangebote gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) oder Umsetzung der EU-Prospektverordnung 809/2004. In diesem Zusammenhang assistieren wir unseren Mandanten bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden, insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie den Börsenaufsichtsbehörden der Bundesländer.
Neben Börsengängen beraten wir bei Delistings und Squeeze Outs.