Unsere Kanzlei bietet deutschen und internationalen Mandanten eine umfassende Beratung in allen Fragen des Immobilien- und Baurechts. Neben der Durchführung von Due-diligence-Untersuchungen und der Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die der Übertragung und Einräumung von Grundstücksrechten dienen, beraten unsere Spezialisten auch bei der Konzeptionierung komplexer Immobilien-Projektentwicklungen, die vielfach eine dauerhafte juristische Begleitung auf den Gebieten des öffentlichen und privaten Baurechts erfordern.
Die im Bereich des Immobilienrechts tätigen Rechtsanwälte unserer Kanzlei können auf langjährige Erfahrungen in der zivil-, steuer- und öffentlich-rechtlichen Betreuung namhafter Gesellschaften der privaten und öffentlichen Wohnungswirtschaft, der Bauwirtschaft sowie bei der Beratung von Projektentwicklungsgesellschaften zurückblicken.
An unseren Standorten in Berlin und Hannover üben einige unserer Partner neben ihrer Rechtsanwaltstätigkeit auch das Amt eines Notars aus. Die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen und der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte gehört damit ebenfalls zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei im Immobilienrecht.