Raupach & Wollert-Elmendorff

Öffentliches Wirtschaftsrecht

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Raupach & Wollert-Elmendorff
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 2007-2010
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Öffentliches Wirtschaftsrecht

Raupach & Wollert-Elmendorff ist sowohl für die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden) als auch für privatwirtschaftliche Unternehmen unterschiedlicher Größe in den wirtschaftlich relevanten Rechtsgebieten des öffentlichen Rechts beratend und auch forensisch tätig. Das öffentliche Recht spielt aufgrund der zunehmenden Regelungsdichte in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens eine immer größere Rolle. Es handelt sich um ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich aufgrund eines sich ändernden technischen und politischen Umfeldes schnell fortentwickelt.

Ausgewählte Beratungsfelder im Öffentlichen Wirtschaftsrecht:

  • Beihilfe- und Subventionsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Umweltrecht
  • Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie das Beitrags- und Erschließungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Energierecht
  • Personenbeförderungsrecht
  • Gentechnikrecht
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Lebens- und Futtermittelrecht


Public Private Partnerships

Besonders hervorzuheben sind hierbei unsere Beratungsleistungen bei Kooperationsmodellen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen, insbesondere die so genannten "PPP-Projekte" (Public Private Partnership).

Vergaberecht

Im Bereich Vergaberecht sind wir regelmäßig sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch Bieter tätig (einschließlich Nachprüfungsverfahren). Dies ermöglicht eine besonders effektive Rechtsberatung im konkreten Mandat durch den Rückgriff auf unterschiedliche Sichtweisen.

Lebensmittelbranche

Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft werden von uns in sämtlichen produktrelevanten Aspekten begleitet. Die Bandbreite unserer Tätigkeit reicht insoweit von der Verpackung bis zu ihrem Inhalt. Hierzu gehört die Beratung bezüglich kennzeichnungs- und verpackungsrechtlicher Anforderungen ebenso wie die Interessenvertretung in Fragen der Lebensmittelsicherheit.

Streitvermeidung und -beilegung

Es gehört zu unserem Beratungsansatz, langwierige verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden. Grundsätzlich ist es unser Bestreben, bereits im Vorfeld einer möglichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeit mit den Behörden einvernehmliche Lösungen zu erörtern. Erfahrungsgemäß kann in einer Vielzahl der Fälle gerade auf diesem Weg ein die Interessen des Mandanten bestmöglich wahrendes Ergebnis erzielt werden.

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