Unsere Kanzlei berät Unternehmer und vermögende Privatpersonen umfassend in den Bereichen Erbrecht, Nachfolge und Stiftungen, die regelmäßig miteinander verknüpft sind. Die Nachfolgegestaltung in Familienunternehmen sowie die Strukturierung und Weitergabe von Privatvermögen an die nächste Generation stellen einen Schwerpunkt unserer Beratungspraxis dar. Dabei stellen wir sicher, dass dem vielschichtigen Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht, Erb-, Familien-, Stiftungs- und Steuerrecht bei der Strukturierung und Durchführung der Transaktion Rechnung getragen wird und so für den Mandanten eine unter Abwägung aller Kriterien optimierte Struktur geschaffen wird. Über langjährige Expertise verfügt unsere Kanzlei nicht nur in der klassischen Nachfolgegestaltung innerhalb von Familie und Familienunternehmen, sondern auch bei Nachfolgeregelungen durch die Trennung von Familienstämmen, durch MBO-, Private Equity- oder Stiftungsmodelle. Bei der steuerrechtlichen Strukturierung der Nachfolge arbeiten wir bei Bedarf eng mit unserem Kooperationspartner Deloitte zusammen, einer der größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften der Welt.
Über Notarkollegen in Berlin und Hannover bieten wir den Beteiligten auch die notarielle Begleitung der Nachfolgeplanung und ihrer Umsetzung.