Wir beraten unsere Mandanten zielgerichtet bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen und Sanierungen. Dabei setzen wir uns für interessengerechte und wirtschaftliche Lösungen bei Betriebsübergängen, Personalabbaumaßnahmen und anderen Betriebsänderungen ein. In Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne bringen wir im Arbeitgeberinteresse wirtschaftliches Denken und praktisches Know-how ebenso ein wie gestalterische Kreativität und Verhandlungsgeschick.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Regelungen für die betrieblichen Beschäftigungsbedingungen, von flexiblen Arbeitszeitmodellen über innovative Entgelt- und Anreizsysteme bis hin zu Altersteilzeitmodellen und der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung. Wir gestalten rechtssichere Anstellungsverträge für Geschäftsführer und Vorstände sowie Mitarbeiter. Sowohl bei der Umsetzung erforderlicher Kündigungen als auch bei einvernehmlichen Trennungslösungen stehen wir Arbeitgebern, aber auch Führungskräften beratend zur Seite.
Auch in Fragen der unternehmerischen Arbeitnehmermitbestimmung, des Tarifwechsels und der Arbeitnehmerüberlassung können unsere Mandanten auf unsere umfassende Erfahrung vertrauen. Ferner vertreten wir Arbeitgeberinteressen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie im Rahmen von Einigungsstellenverfahren. Geschätzt ist unsere Expertise darüber hinaus beim weltweiten Transfer von Arbeitnehmern innerhalb multinationaler Unternehmen.
Die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung stellt besondere Anforderungen an die Berater, da hier arbeitsrechtliche Fragestellungen mit steuer- und versicherungsrechtlichen sowie bilanziellen Komponenten in Einklang gebracht werden müssen. In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Deloitte bieten wir z.B. umfassende Beratung im Zusammenhang mit komplexen Systemen wie Contractual Trust Arrangements (CTA) oder grenzüberschreitenden Sachverhalten. Im Rahmen der Transaktionsberatung leisten wir rechtliche Hilfestellung beim Umgang mit Pensionsrückstellungen und zeigen u.a. alternative Lösungen zur in Deutschland noch sehr verbreiteten unmittelbaren Versorgungszusage auf.
Über aktuelle Rechtsentwicklungen halten wir Sie gern mittels unseres Newsletters "Forum Arbeitsrecht" informiert.